Immobilienbewertung im Steuerrecht
4. Aufl. 2020
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S. 149VI. Anschaffungsnebenkosten, Schätzgutachten
A. Anschaffungsnebenkosten
1. Diskussionsstand
In – überaus kontroversieller – Diskussion steht die Frage, ob zu den fiktiven Anschaffungskosten auch Nebenkosten zählen. Man denke etwa an die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, die (früher erhobene) Erbschafts- und Schenkungssteuer, weiters allenfalls Notarkosten, Vertragserrichtungskosten und Vermittlungskosten.
Fiktive Anschaffungskosten sind offensichtlich Anschaffungskosten, die bei einer unterstellten Anschaffung angefallen wären.
Nach § 203 Abs 2 UGB sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten. Man könnte nun in einem ersten Schritt versuchen, bereits mit Hilfe dieser Definitionen, die auch in § 6 EStG einfließen, die Problematik zu lösen.
Man könnte etwa argumentieren, wenn mit den ausführlich dargestellten Verfahren die Anschaffungskosten ermittelt werden, dass sodann offensichtlich die gesamten Anschaffungskosten erfasst sind, da es in den gesetzlichen Definitionen keine „Hauptanschaffungskosten“, zu denen dann auch die Nebenanscha...