Immobilienbewertung im Steuerrecht
4. Aufl. 2020
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S. 9II. Fiktive Anschaffungskosten im Steuerrecht
Vorangestellt sei, dass durch die Gesetzesnovellen seit 2007, insbesondere in § 16 Abs 1 Z 8 EStG, die Bedeutung der fiktiven Anschaffungskosten als Wertermittlungsmaßstab, jedenfalls im Zusammenhang mit den hier diskutierten Immobilien, zurückgegangen ist. Wie bereits erwähnt, entsprechen aber im Wesentlichen die fiktiven Anschaffungskosten sowohl dem gemeinen Wert als auch dem Teilwert. Anders gewendet sind diese Werte also für die Wertermittlung von Immobilien im Steuerrecht von großer Bedeutung. Nunmehr hat sich ein Großteil der steuerlichen Judikatur und Literatur auf die fiktiven Anschaffungskosten bezogen. Es macht daher Sinn, weiterhin diesen Begriff für die korrekte Wertermittlung von Immobilien aus steuerlicher Sicht voranzustellen. Die Diskussion erfolgt also beispielhaft anhand der fiktiven Anschaffungskosten, wodurch im Ergebnis die Wertermittlung von Immobilien im Steuerrecht releviert wird.
Die fiktiven Anschaffungskosten sind im außerbetrieblichen Bereich anzusetzen, wenn ein früher angeschafftes Grundstück erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet wird. Würde man hier per se auf die früheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abst...