IFRS versus UGB
3. Aufl. 2023
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S. 276XVI. IAS 12 Ertragsteuern
A. Zielsetzung und Gliederung
Zielsetzung ist die Regelung der Bilanzierung der Ertragsteuern. Sie gliedern sich in:
laufende Steuern, ds Steuern, die auf das steuerrechtliche Ergebnis entfallen und
latente Steuern, ds Steuern, die auf temporäre Differenzen entfallen, welche erst in einer künftigen Periode in das steuerrechtliche Ergebnis einfließen.
Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich auf den Ansatz, die Anwendung, die Ermittlung und die Bilanzierung von latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss.
B. Latente Steuern: bilanzorientierter Ansatz
IAS 12 erfordert zur Berücksichtigung von latenten Steuern einen bilanzorientierten Ansatz („liability method“). Im Mittelpunkt dieses Konzeptes steht der richtige Ausweis der Vermögenslage des bilanzierenden Unternehmens. Dieser wird durch eine umfassende Steuerabgrenzung sichergestellt und umfasst den Ansatz von latenten Steuern auf die temporären Differenzen sowie die steuerlichen Verlustvorträge. Ganz allgemein entstehen Steuerlatenzen aus Unterschieden zwischen den IFRS- und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden. Sie repräsentieren künftige Forderungen oder Verpflichtungen...