IFRS versus UGB
3. Aufl. 2023
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S. 159XI. IAS 40 als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
A. Definitionen, Zweckbestimmung
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Grundstücke und/oder Gebäude, die von dem Eigentümer oder dem Leasingnehmer als Nutzungsrecht zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Sie dienen nicht der eigenen betrieblichen Nutzung und nicht zum gewerbsmäßigen Verkauf. Sie sind gesondert in der Bilanz auszuweisen. Selbst genutzte Immobilien sind Immobilien, die zum Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden.
B. Erst- und Folgebewertung
Die Erstbewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Transaktionskosten. Für die Folgebewertung hat das Unternehmen zwischen dem Modell des beizulegenden Zeitwertes oder dem Anschaffungskostenmodell zu wählen. Die einmal gewählte Methode ist auf alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien anzuwenden. Wählt das Unternehmen das Modell des beizulegenden Zeitwertes, ist der Gewinn oder Verlust, der durch die Änderung des beizulegenden Zeitwertes entsteht, in der Periode, in der dieser entstanden ist, erf...