IFRS versus UGB
3. Aufl. 2023
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S. 138IX. IAS 16 Sachanlagen
A. Definition
Sachanlagen umfassen materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für die Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden.
Nicht IAS 16 unterliegen im Wesentlichen Sachanlagen, die zur Veräußerung gehalten werden (IFRS 5), Leasing (IFRS 16), als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) und biologische Vermögenswerte (IAS 41).
B. Komponenten-, Vollkostenansatz
Unternehmen müssen Teile von Sachanlagen in regelmäßigen Abständen ersetzen. Das gilt bspw für einen Hochofen, der nach einer bestimmten Gebrauchszeit auszufüttern ist, oder für Flugzeugteile wie Sitze und Bordküche, die über die Lebensdauer des Flugzeuges mehrfach ausgetauscht werden.
Regelmäßige, größere Wartungen müssen als eigene Komponente berücksichtigt werden („Komponentenansatz“). Die Begriffe „regelmäßig“ und „größer“ werden im IAS 16 nicht weiter definiert, diese liegen im Ermessen des bilanzierenden Unternehmens. Grundsätzlich gilt der Komponentenansatz für alle Sachanlagen; in der Praxis ist dies aber wegen des Kriteriums der „Wesentlichkeit“...