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S. 252XVI. IAS 12 Ertragsteuern
A. Zielsetzung und Gliederung
Zielsetzung ist die Regelung der Bilanzierung der Ertragsteuern. Sie gliedern sich in:
laufende Steuern, ds Steuern, die auf das steuerrechtliche Ergebnis entfallen und
latente Steuern, ds Steuern, die auf temporäre Differenzen entfallen, welche erst in einer künftigen Periode in das steuerrechtliche Ergebnis einfließen.
B. Latente Steuern, bilanzorientierter Ansatz
IAS 12 erfordert zur Berücksichtigung von latenten Steuern einen bilanzorientierten Ansatz („liability method“). Im Mittelpunkt dieses Konzeptes steht der richtige Ausweis der Vermögenslage des bilanzierenden Unternehmens. Dieser wird durch eine umfassende Steuerabgrenzung sichergestellt und umfasst den Ansatz von latenten Steuern auf die temporären Differenzen sowie die steuerlichen Verlustvorträge.
C. Definitionen
Temporäre Differenzen sind Unterschiedsbeträge zwischen dem (IFRS-)Buchwert und dem Steuerwert („steuerlicher Buchwert“) eines Vermögenswertes oder einer Schuld.
Zu versteuernde temporäre Differenzen (passive latente Steuern) sind erst in künftigen Perioden steuerpflichtig. Sie führen zu Steuerbelastungen.
Abzugsfähige temporäre Differenzen (aktive latente Steue...