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S. 144X. IFRS 5 Veräußerungen und Aufgaben
A. Anwendungsbereich
Die Ausweis- und Bewertungsvorschriften gelten für alle langfristigen Vermögenswerte und für alle Veräußerungsgruppen eines Unternehmens. Veräußerungsgruppen sind Gruppen oder Teile von bzw einzelne zahlungsmittelgenerierende Einheiten.
Ausgenommen sind:
IAS 12 Ertragsteuern (latente Steueransprüche),
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (Vermögenswerte, die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren),
IFRS 9 Finanzinstrumente (finanzielle Vermögenswerte),
IAS 40 als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (langfristige Vermögenswerte, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden),
IAS 41 Landwirtschaft (langfristige Vermögenswerte, die mit dem Fair Value angesetzt werden),
IFRS 4 Versicherungsverträge (vertragliche Rechte).
B. Bewertung und Ausweis
Ein langfristiger Vermögenswert ist als zur Veräußerung einzustufen, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist, hat der Vermögenswert in einem Zustand zu sein, der für den Verkauf gängig und üblich ist. Er muss sofort veräußerbar und eine solche Veräußerung höchstwahrscheinlich se...