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IFRS versus UGB

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4149-2

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IFRS versus UGB (2. Auflage)

S. 116VIII. IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Der Ansatz eines Postens als immaterieller Vermögenswert verlangt von einem Unternehmen den Nachweis, dass dieser Posten die Definitions- und Ansatzkriterien erfüllt.

A. Definitionskriterien

IAS 38 nennt als Definitionskriterien für einen immateriellen Vermögenswert:

  • Identifizierbarkeit: Ein Vermögenswert ist identifizierbar, wenn er separierbar ist, dh er kann vom Unternehmen getrennt und verkauft, übertragen, lizenziert, vermietet oder getauscht werden, oder wenn er aus vertraglichen oder anderen gesetzlichen Rechten entsteht.

  • Verfügungsgewalt über eine Ressource: Ein Unternehmen hat Verfügungsgewalt, wenn es in der Lage ist, sich aus der Ressource einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen zu verschaffen und andere davon ausschließen kann.

  • Bestehen eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens: Der künftige wirtschaftliche Nutzen aus einem immateriellen Vermögenswert kann Erlöse aus dem Verkauf von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen, Kosteneinsparungen oder andere Vorteile enthalten. So ist es wahrscheinlich, dass die Nutzung geistigen Eigentumes in einem Herstellungsprozess eher die künftigen Herstellungskosten reduziert, als dass es z...

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