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S. 80VII. IFRS 15 Erlöse aus Kundenverträgen
A. Umsatzrealisierung nach den IFRS
IFRS 15 gilt für die Gewinnrealisierung bei Verträgen mit Kunden und ist für Geschäftsjahre ab anzuwenden. Die Anwendung von IFRS 15 erfolgt gemeinsam mit IFRS 9, der spezielle Vorgaben für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die entsprechende Forderungsbewertung enthält.
Kerninhalt des IFRS 15 ist ein 5-Schritte-Modell zur Umsatzrealisierung. Der IFRS 15 sieht keine geschäftsfallspezifische, sondern eine allgemeine Anwendung des 5-Schritte-Modells auf sämtliche Kundenverträge vor. Dieses Modell ist dem UGB fremd. Es umfasst folgende Schritte:
Identifikation des Vertrages,
Identifikation der vertraglichen Leistungsverpflichtungen,
Bestimmung des Transaktionspreises,
Aufteilung des Transaktionspreises und
Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung.
1. Umsatzrealisierung nach dem UGB, Unterschiede zu den IFRS
Grundlage für die Gewinnrealisierung nach dem UGB ist nach Maßgabe der GoB das Realisationsprinzip. Dieses besagt, dass Gewinne nur dann ausgewiesen werden dürfen, wenn sie realisiert sind. Gewinne sind dann realisiert, sobald ein entsprechender Realisations- bzw Umsatzakt gesetzt wur...