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S. 63VI. IAS 2 Vorräte
A. Zielsetzung
Zielsetzung ist die Regelung der Bilanzierung der Vorräte.
B. Definitionen und Anwendungsbereiche
Vorräte sind Vermögenswerte, die:
zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (Fertigerzeugnisse, Waren),
sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen) oder
als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei der Herstellung oder der Erbringung von Dienstleistungen dazu bestimmt sind, verbraucht zu werden.
Unter den Vorräten können ggf auch vertragliche Vermögenswerte nach IFRS 15 dargestellt werden. Sie sind dann in den Notes gesondert zu erläutern.
Der Anwendungsbereich entspricht damit im Wesentlichen der UGB-Gliederungssystematik.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind:
biologische Vermögenswerte und solche aus landwirtschaftlicher Produktion bis zum Zeitpunkt der Ernte und
Finanzinstrumente.
C. Bewertung
Die Bewertung von Vorräten am Abschlussstichtag erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert (net realizable value). Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten Verkaufserlös, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der g...