IFRS für Führungskräfte
1. Aufl. 2012
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S. 272. Aufbau eines Abschlusses nach IFRS
Die IFRS sind sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse anwendbar. Zurzeit handelt es sich bei der überwiegenden Anzahl der veröffentlichten IFRS-Abschlüsse um Konzernabschlüsse. Folgende Bestandteile müssen in einem IFRS-Abschluss enthalten sein:
Bilanz (Statement of Financial Position - vgl. Abschnitt 2.1),
Gesamtergebnisrechnung (Statement of Comprehensive Income - vgl. Abschnitt 2.2),
Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals (Statement of Changes in Equity - vgl. Abschnitt 2.3),
Kapitalflussrechnung (Statement of Cash Flows - vgl. Abschnitt 2.4),
Anhang einschließlich der Erläuterung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Notes - vgl. Abschnitt 6) und
Segmentberichterstattung als Bestandteil des Anhangs bei kapitalmarktorientierten Unternehmen (Operating Segments - vgl. Abschnitt 6.1).
Mit Ausnahme der Segmentberichterstattung müssen all diese Bestandteile gleichwertig im IFRS-Abschluss dargestellt werden. Außerdem muss der IFRS-Abschluss von anderen Unternehmensinformationen (wie etwa den übrigen Teilen des Geschäftsberichts) eindeutig abgegrenzt dargestellt werden. IFRS nennt zwar die oben angeführten Bezeichnungen, lässt aber ...