Steuerrecht für die Praxis
6. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 97 Kapitel 3
Einkommensteuer – Besteuerung, Grundsätze der Einkünfteermittlung
1. Besteuerung – Steuersätze
1.1. Besteuerung natürlicher Personen nach dem Tarif (§ 33 EStG)
145
Das Einkommen einer natürlichen Person unterliegt grundsätzlich einem progressiven Einkommensteuertarif (§ 33).
Die Progression wird grundsätzlich durch die Bestimmung des Durchschnittssteuersatzes oder des Grenzsteuersatzes gemessen. Durchschnittssteuersatz ist der durchschnittliche Satz auf die gesamten Einkünfte. Grenzsteuersatz ist der Satz, der auf jeden weiteren verdienten Betrag zur Anwendung kommt. Der Einkommensteuertarif knüpft aktuell an den Grenzsteuersatz an. Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2023 (§ 33 Abs 1):
0 % für die ersten EUR 11.693 (steuerfreies Existenzminimum),
20 % für Einkommensteile über EUR 11.693