Rechnungswesen und Steuerrecht
2. Aufl. 2015
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S. 1345. Körperschaftsteuer
Nach diesem Kapitel ...
... wissen Sie, wie juristische Personen in Österreich besteuert werden.
... können Sie die körperschaftsteuerlichen Folgen wirtschaftlicher Aktivitäten beurteilen.
5.1. Überblick
Die Körperschaftsteuer (KöSt.) ist die Ertragsteuer der Körperschaften. Sie ist wie die Einkommensteuer eine Personensteuer, die direkt erhoben wird. Anders als die Einkommensteuer verläuft sie mit einem Steuersatz von 25% linear. Rechtsgrundlage der Körperschaftsteuer ist das Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG).
Bei juristischen Personen gilt das Trennungsprinzip, d.h. die juristische Person und die dahinterstehenden Personen (die Gesellschafter) werden jeweils als eigenständige Steuersubjekte betrachtet. Die Gewinne werden deshalb zunächst nur bei der juristischen Person besteuert. Erst bei der Gewinnverwendung (Ausschüttung) werden bei den Empfängern in der Regel 25% Kapitalertragsteuer erhoben. Aus dem Trennungsprinzip ergibt sich auch, dass Rechtsgeschäfte zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass sie fremdüblich erfolgen, d.h. dass sie auch zwischen Fremden unter den gleichen Konditionen vereinbart worden wären.
Ein Alleing...