Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie
2. Aufl. 2014
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S. 36
4.1 Allgemeines
Die maßgeblichen Regelungen zur Arbeitszeit finden sich im Arbeitszeitgesetz (AZG).
Mit Fragen der Arbeitszeit befassen sich aber noch weitere arbeitsrechtliche Sondergesetze wie z. B.:
das Arbeitsruhegesetz (ARG),
das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG),
das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAngG).
Ausgenommen vom Geltungsbereich des AZG sind daher u. a.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen,
Hausgehilfen und Hausangestellte sowie zusätzlich
leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind.
Die Bestimmungen des AZG gelten für die Beschäftigung von Arbeitnehmern (Lehrlingen), die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 1 Abs. 1 AZG).
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unterliegen hinsichtlich ihrer Arbeitszeit den (strengeren) Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes (§ 1 Abs. 1 KJBG).
4.2 Begriffe
Nachstehende Begriffe sind zu unterscheiden:
(Geleistete) Arbeitszeit
Das ist die Zeit vom tatsächlichen Beginn bis zum tatsächlichen Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
Tagesarbeitszeit
Das ist die Arbeitszeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von vierundzwanzig Stunden.
Wochenarbei...