Personalverrechnung im Baugewerbe
5. Aufl. 2022
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S. 43216. Personen mit besonderer abgabenrechtlicher Behandlung
16.1. Allgemeines
Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge vorgesehenen Abrechnungsbestimmungen vor. Im Bereich des
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a) | Diese Personen sind Arbeitnehmer im Sinn des Arbeitsrechts. Aus diesem Grund gelten für diese vollinhaltlich alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Besonderheiten dieser Personen liegen nur im abgabenrechtlichen Bereich. |
b) | Diese Personen sind steuerliche Arbeitnehmer und haben daher bei Antritt ihres Dienstverhältnisses ihre Identität nachzuweisen (→ 5.3.). |
c) | Diese Personen sind sozialversicherungsrechtliche Dienstnehmer und demnach zur Sozialversicherung anzumelden. |
16.2. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
Das EStG teilt – wie bereits im Punkt 3.2.1. dargestellt – alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer in
S. 433Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird kein Freibetragsbescheid ausgestell...