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Grafeneder

Personalverrechnung im Baugewerbe

5. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-3540-8

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Personalverrechnung im Baugewerbe (5. Auflage)

S. 43216. Personen mit besonderer abgabenrechtlicher Behandlung

16.1. Allgemeines

Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die für Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge vorgesehenen Abrechnungsbestimmungen vor. Im Bereich des


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  • beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer (→ 16.2.)a)b)c) und
  • vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmera)b)c).
  • geringfügig beschäftigten
    Dienstnehmera)b)c) und
    freien Dienstnehmer (→ 16.3.)c),
  • fallweise beschäftigten Personena)b)c) und
  • vollversicherten freien Dienstnehmerc).


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a)
Diese Personen sind Arbeitnehmer im Sinn des Arbeitsrechts. Aus diesem Grund gelten für diese vollinhaltlich alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Besonderheiten dieser Personen liegen nur im abgabenrechtlichen Bereich.
b)
Diese Personen sind steuerliche Arbeitnehmer und haben daher bei Antritt ihres Dienstverhältnisses ihre Identität nachzuweisen (→ 5.3.).
c)
Diese Personen sind sozialversicherungsrechtliche Dienstnehmer und demnach zur Sozialversicherung anzumelden.

16.2. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Das EStG teilt – wie bereits im Punkt 3.2.1. dargestellt – alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer in

S. 433Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird kein Freibetragsbescheid ausgestell...

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