IFRS für Führungskräfte
3. Aufl. 2017
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S. 1757. Regeln für die Umstellung der Finanzberichterstattung auf IFRS
7.1. Executive Summary
Die Umstellung der Finanzberichterstattung auf IFRS bedeutet mehr als die bloße Umstellung von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Neben dem fachlichen Aspekt sind aufgrund der Auswirkung auf die Unternehmenssysteme, die Unternehmenskommunikation nach außen und auf Verträge und sonstige Beziehungen zu „Stakeholdern“ des Unternehmens auch diese Bereiche zu berücksichtigen. Aufgrund der daraus resultierenden Komplexität einer Umstellung sind ein gutes Projektmanagement und in der Regel auch externe Beratung erforderlich. Dieser Abschnitt beschränkt sich auf die fachlichen Aspekte einer Umstellung, die in IFRS 1 geregelt sind.
IFRS 1 verlangt bei erstmaliger Aufstellung eines IFRS-Abschlusses grundsätzlich eine vollständige retrospektive Anwendung der IFRS. Dies bedeutet, dass der Jahresabschluss so aufzustellen ist, als ob schon immer nach IFRS bilanziert worden wäre. Einzelne Ausnahmen bringen aber Erleichterungen zu dieser Regel.
7.2. Definitionen im Zusammenhang mit IFRS 1
7.2.1. Wer ist Erstanwender?
Als erste Frage ist zu klären, wer überhaupt Erstanwender ist und daher die Regeln des IFRS 1...