IFRS für Führungskräfte
3. Aufl. 2017
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S. 1676. Ausgewählte Anhangangaben
Wie in Abschnitt 2.5 erwähnt, erfolgte eine kurze Erörterung wesentlicher Anhangangaben grundsätzlich gemeinsam mit der inhaltlichen Darstellung zu jedem Thema in den einzelnen Abschnitten. Darüber hinaus bestehen aber nach IFRS bestimmte zusätzliche Offenlegungserfordernisse, die in diesem Abschnitt dargestellt werden.
6.1. Geschäftssegmente
6.1.1. Executive Summary
Die Berichterstattung über Geschäftssegmente ist in IFRS 8 geregelt. Segmentspezifische Angaben werden nur von solchen Unternehmen verlangt, deren Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden oder die sich im Stadium der Börseneinführung ihrer Wertpapiere befinden.
Die Segmentberichterstattung bietet im Konzernabschluss einen Ausgleich zu dem Umstand, dass im Konzernabschluss sämtliche Unternehmen zusammengefasst und so spartenspezifische Informationen ohne Segmentberichterstattung nicht mehr ersichtlich sind. Die Bestimmung der Segmente und die offenzulegende Segmentinformation richtet sich primär danach, welche Information an den sogenannten Chief Operating Decision Maker (CODM), das ist die oberste operative Management-Ebene der Gruppe, typischerweise ein Gremium aus mehreren Personen, wie z.B...