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Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Buchhaltung light

4. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3724-2

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Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (4. Auflage)

S. 974. Einkommensteuer

4.1. Überblick über das Einkommensteuersystem

Für das Jahr 2020 ist eine Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes im Regierungsprogramm 2017–2022 in Aussicht genommen. Bis dahin gilt das Einkommensteuergesetz 1988 in der aktuellen Fassung.

Einkommensteuerpflichtig ist jenes Einkommen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Dabei wird unter Einkommen der Gesamtbetrag aller Einkünfte der in § 2 Abs 3 EStG aufgezählten Einkunftsarten (siehe Kapitel 1.2.) nach Ausgleich mit den sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergebenden Verlusten, nach Abzug der Sonderausgaben gem § 18 EStG und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35 EStG) sowie der Freibeträge nach § 104 und 105 EStG verstanden.

Aus dieser Einkommensdefinition ergibt sich folgendes Schema der Einkommensteuerermittlung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkünfte (netto)*:
1.
Land- und Forstwirtschaft
2.
selbständige Arbeit
3.
Gewerbebetrieb
4.
nichtselbständige Arbeit
5.
Kapitalvermögen
6.
Vermietung und Verpachtung
7.
sonstige Einkünfte
=
Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Verlustausgleich und Berücksichtigung des Veranlagungsfreibetrages nach § 41 Abs 3 EStG)
Sonderausgaben (§ 18 EStG)
außergewöhnliche Belastungen (§§ 34, 35 EStG)
Freibeträge nach den § 104 und 105 EStG
=
Einkommen gem § 2 Abs 2 EStG
Bemessungsgrundlage für den Tarif (§ 33 Abs 1 EStG)
Anwendung des Tarifs
=

* Die steuerpflichtigen Einkünfte ergeben sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der dazugehörenden Betriebsausgaben bzw Werbungskosten. Im Folgenden dazu nähere Details.

Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

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