Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
3. Aufl. 2015
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Wer den Sprung in die Selbständigkeit wagt, den führt sein Weg, abgesehen von der Gewerbebehörde, der Standesvertretung und der Sozialversicherung, auch zum zuständigen Finanzamt.
Die Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) bietet die Möglichkeit, Informationen zu Fragen des Steuerrechts einzuholen. Neben der Beantwortung inhaltlicher Fragen (Wissenswertes zu den verschiedenen Steuerarten, neue Gesetze bzw Gesetzesänderungen, Richtlinien ua) kann unter dem Menüpunkt „Finanzämter“ auch das zuständige Finanzamt ermittelt werden.
7.1. Anmeldung
Grundsätzlich hat jeder Abgabepflichtige sämtliche Umstände, welche die persönliche Steuerpflicht begründen, ändern oder beendigen, innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen (§ 119 BAO, Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht).
Auch der Beginn einer selbständigen (betrieblichen) Tätigkeit (wie Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit oder gewerbliche Tätigkeit) muss daher dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats gemeldet werden, wenn dadurch eine Steuerpflicht (insbesondere hinsichtlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer) begründet wird. Gleiches gilt, wenn die gesetzlich vorgesehenen Einkünfte- bzw Umsatzgre...