Handbuch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
3. Aufl. 2015
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Zum besseren Verständnis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als besondere Form der Gewinnermittlung ist es sinnvoll, häufig verwendete Begriffe des Abgabenrechts vorab zu klären. In der Bundesabgabenordnung (BAO) werden die Begriffe Bücher, Buchführung, Aufzeichnungen näher definiert, auf die in anderen Abgabengesetzen Bezug genommen wird.
2.1. Buchführung und Aufzeichnungen
2.1.1. Bücher, Buchführung
Was versteht man eigentlich unter „Büchern“ und „Buchführung“? Grundsätzlich werden unter Büchern iSd Abgabenvorschriften all jene Aufzeichnungen verstanden, die der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (gem § 4 Abs 1 und 5 EStG) dienen. „Bücher führen“ bedeutet, alle Vermögensgegenstände und Schulden einerseits sowie alle Aufwände und Erträge anderseits so zu erfassen, dass daraus ein Jahresabschluss bestehend aus der „Bilanz“ und der „Gewinn-und-Verlust-Rechnung“ (G+V) erstellt werden kann. Technisch bedeutet das eine doppelte Buchhaltung. Es müssen alle Transaktionen (zB Kassenausgang, Umsatzerlös, Lieferantenrechnung) doppelt erfasst werden (einmal im „Soll“ und einmal im „Haben“ der jeweiligen Konten). In der Regel ergibt sich damit automatisch eine Soll/Haben-Gleichheit – auch in Zeiten der EDV...