Grundzüge des Gesellschafts- und Insolvenzrechts
2. Aufl. 2018
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S. 1I. Einführung in das Gesellschaftsrecht
A. Gegenstand des Gesellschaftsrechts
1. Grundlagen
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden. Das zielgerichtete Zusammenwirken der involvierten Personen findet seine Grundlage jeweils in einem privatrechtlichen Vertrag (Gesellschaftsvertrag, Satzung).
Im Sinne der Wirtschaftsordnung und zur Verfolgung des jeweiligen Unternehmenszweckes der Personenvereinigung im Rahmen der Gesetze stellt das Gesellschaftsrecht ein Grundgerüst an normativen Regeln sowie Verhaltensgrundsätzen auf und weist den Organen im Innen- und Außenverhältnis entsprechende Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zu. Gegenstand des Gesellschaftsrechts sind daher die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander, deren Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft sowie die Rechtsstellung der Gesellschaft gegenüber Dritten, insbesondere auch gegenüber Vertragspartnern und Gläubigern.
Das Gesellschaftsrecht regelt in seiner Gesamtheit die unterschiedlichen Ausgestaltungen und Organisationen von Gesellschaften. Neben der konzeptionellen Regelung der Gesells...