Grundzüge des Gesellschafts- und Insolvenzrechts
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1
A. Gegenstand des Gesellschaftsrechts
1. Grundlagen
Gesellschaftsrecht ist das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.
Gegenstand des Gesellschaftsrechts sind die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander, deren Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft sowie die Rechtsstellung gegenüber Dritten, insbesondere auch gegenüber Vertragspartnern und Gläubigern.
Das Gesellschaftsrecht regelt in seiner Gesamtheit die unterschiedlichen Ausgestaltungen und Organisationen von Gesellschaften. Neben der Regelung der Gesellschaftsformen verfolgt das Gesellschaftsrecht auch den Schutz von Interessen der Allgemeinheit, der Gläubiger, der Gesellschaft selbst sowie des einzelnen Gesellschafters.
2. Privatautonomie und zwingende Regelung
Das Gesellschaftsrecht ist als Organisationsrecht für die einzelnen Gesellschaftsformen in einzelnen Materiengesetzen nach dem Gesellschaftszweck und der konzeptionellen Ausrichtung der Gesellschafter unterschiedlich ausgestaltet. Trotz der Unterschiedlichkeit der Gesellschaftsformen bestehen aber grundlegende Gemeinsamkeiten, die in den strukturbedingten Definitio...