Handbuch Immobilienbewirtschaftung
3. Aufl. 2021
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S. 60517. Althaussanierung
17.1. Definition
In Bezug auf Althäuser existiert keine allgemeingültige Definition. Als möglicher Rahmen für eine solche Definition können einerseits die jeweiligen landesgesetzlichen Förderungsbestimmungen gesehen werden, welche gewöhnlich Regelungen darüber enthalten, welches Mindestalter eine Liegenschaft haben muss, um Förderungen zu erhalten. So gilt zum Beispiel für Wien als eine Förderungsvoraussetzung, dass die Baugenehmigung einer Liegenschaft älter als 20 Jahre sein muss. Andererseits behandelt dieses Kapitel auch Liegenschaften, welche dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtes unterliegen, dementsprechend kann auch hier ein Bezug zu mietrechtlichen Bestimmungen herangezogen werden. Die mietrechtlichen Rechte und Pflichten im Bereich der Erhaltung und Verbesserung des Hauses, aber auch die Mietzinsbildung und somit der Ertrag einer Liegenschaft sind strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterworfen. Das Mietrecht nimmt dabei ua im weiteren Sinne Bezug auf Gebäude, welche vor dem errichtet wurden.
17.2. Nutzungsdauer von Gebäuden
Für die Sanierung von Althäusern kommt auch der Nutzungsdauer eine Bedeutung zu. Neben der technischen Nutzungsdauer...