Handbuch Immobilienbewirtschaftung
3. Aufl. 2021
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S. 1874. Schlichtungsstellenverfahren/Behördenwege
4.1. Das wohnrechtliche Außerstreitverfahren
4.1.1. Allgemeines
Viele wohnrechtliche Angelegenheiten (zB Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten und deren Duldung, Veränderungen der Nutzungsobjekte und deren Duldung, Investitionsersatz nach § 10 MRG, Angemessenheit von Mietzinsen und sonstigen Entgelten sowie deren Rückzahlung, Rückzahlung von verbotenen Ablösen, Legung der Abrechnungen, Nutzwert(neu)festsetzung, Beschlussanfechtungen im Wohnungseigentum, Geltendmachung von Minderheitsrechten im Wohnungseigentum, Durchsetzung von Verwalterpflichten und Auflösung des Verwaltungsvertrags im Wohnungseigentum, Festsetzung einer abweichenden Abrechnungsperiode, eines abweichenden Aufteilungsschlüssels oder einer abweichenden Abrechnungseinheit im Wohnungseigentum, Auseinandersetzungen nach dem HeizKG uvm) sind prozessual ins sogenannte „Außerstreitverfahren“ verwiesen. Damit wird eine zivilrechtliche Verfahrensordnung bezeichnet, die sich gegenüber dem streitigen Zivilprozess als weniger formenstreng und grundsätzlich flexibler präsentiert, wodurch auch der Zugang des Einzelnen zum Verfahren erleichtert werden soll.
Die zentrale Bestimmung...