Handbuch Immobilienbewirtschaftung
3. Aufl. 2021
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S. 932. Der Leistungskatalog
Das moderne Vertragswerk des Immobilienverwalters beinhaltet zur genauen Leistungsabgrenzung einen Katalog von Leistungen, die vom vereinbarten Verwaltungsentgelt umfasst werden, und jene Leistungen, die gesondert zu vergüten sind. Separat zu vergütende Leistungen, die so definiert sind, erlauben die Verrechnung aufgrund vertraglicher Vereinbarung, ohne vorherige Rücksprache und Bestätigung. Ziel ist die vertragliche Festlegung, welche Leistungen zu welchem Preis vereinbart wurden. Wird dies nicht gemacht, dann verschwimmen die Grenzen der erwarteten Leistungserbringung. Im Ergebnis wird ein unklar formulierter Leistungskatalog zu Missverständnissen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und diese Unstimmigkeit, im ungünstigsten Fall, zu einem Mandatsverlust führen.
Nachfolgend wird ein Leistungskatalog skizziert, wie er sich aus der täglichen Arbeit herausgebildet hat. Der vorliegende Katalog soll als Richtschnur dienen und ist ebenso beliebig gestaltbar wie die Vereinbarung zur Abgeltung einzelner Teile davon. Die Aufteilung kann in folgende Bereiche vorgenommen und wie folgt unterschieden werden:
Allgemeine oder auch infrastrukturelle Verwaltungstätigkeit,
K...