Handbuch Immobilienbewirtschaftung
2. Aufl. 2013
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S. 1974. Schlichtungsstellenverfahren/Behördenwege
4.1. Das wohnrechtliche Außerstreitverfahren
4.1.1. Allgemeines
Viele wohnrechtliche Angelegenheiten (zB Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten und deren Duldung, Veränderungen der Nutzungsobjekte und deren Duldung, Investitionsersatz nach § 10 MRG, Angemessenheit von Mietzinsen und sonstigen Entgelten sowie deren Rückzahlung, Rückzahlung von verbotenen Ablösen, Legung der Abrechnungen, Nutzwert[neu]festsetzung, Beschlussanfechtungen im Wohnungseigentum, Geltendmachung von Minderheits-rechten im Wohnungseigentum, Durchsetzung von Verwalterpflichten und Auflösung des Verwaltungsvertrages im Wohnungseigentum, Festsetzung einer abweichenden Abrechnungsperiode, eines abweichenden Verteilungsschlüssels oder einer abweichenden Abrechnungseinheit im Wohnungseigentum, Auseinandersetzungen nach dem HeizKG uvm) sind prozessual ins sogenannte „Außerstreitverfahren“ verwiesen. Damit wird eine zivilrechtliche Verfahrensordnung bezeichnet, die sich gegenüber dem streitigen Zivilprozess als weniger formenstreng und grundsätzlich flexibler präsentiert, wodurch auch der Zugang des Einzelnen zum Verfahren erleichtet werden soll.
Die zentrale Bestimmun...