Handbuch Besteuerung von Grundstücks- und Liegenschaftstransaktionen
1. Aufl. 2013
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S. 3737. Sacheinlage von Grundstücken/Grundstücksgesellschaften außerhalb des UmgrStG
7.1. Einleitung
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Dieses Kapitel behandelt Sacheinlagen in Form von Immobilien und Immobiliengesellschaften außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG. Bloße Immobilien sind nach dem UmgrStG niemals begünstigt. Anteile an Grundstücks-KapitalGes können nach Art III UmgrStG begünstigt eingebracht werden. Grundstücks-PersonenGes bzw deren Anteile oder Vermögen können unter bestimmten Umständen begünstigt eingebracht werden, s Kap 8.
Sacheinlagen stellen eine Vermögenszufuhr an eine Gesellschaft aus Gründen, die nicht in einer Liefer- oder Leistungsbeziehung, sondern im Gesellschaftsverhältnis (causa societatis) zu suchen sind, dar. Zugeführt wird idF Vermögen, welches nicht in Geld besteht, zB Grundstücke oder Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften. Sacheinlagen können entweder an KapitalGes oder an PersonenGes erfolgen. Anhängig davon ergeben sich unterschiedliche steuerliche Rechtsfolgen.
Man unterscheidet unternehmensrechtlich zwischen offenen und verdeckten Sacheinlagen. Bei letzteren liegt wirtschaftlich gesehen zwar eine Sacheinlage vor, zivilrechtlich wird der Vorgang jedoch durch ein anderes Geschäft verschleiert. Der klassis...