Handbuch Familienrecht
1. Aufl. 2015
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Einleitung
Eine allgemein anerkannte Definition des Familienunternehmens gibt es nicht. Auch in der Gesetzessprache ist der Begriff nicht enthalten. Dies ändert freilich nichts daran, dass Familienunternehmen ein Phänomen der wirtschaftlichen und sozialen Wirklichkeit sind. Wer sich mit Familienunternehmen befasst, muss deshalb eine Vorstellung vom Gegenstand seiner Ausführungen haben und wissen, wie dieser von anderen Erscheinungsformen des Unternehmens abzugrenzen ist.
Nach dem Bericht einer Expertengruppe der EU liegt ein Familienunternehmen vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
die Mehrheit der Entscheidungsrechte liegt bei den natürlichen Personen, die das Unternehmen gegründet oder die Anteile an der Gesellschaft erworben haben oder bei ihren Ehegatten, Eltern, Kindern oder unmittelbaren Erben eines Kindes,
die Mehrheit der Entscheidungsrechte besteht direkt oder indirekt,
mindestens ein Mitglied der Familie ist an der Leitung oder Kontrolle des Unternehmens beteiligt.
Im Falle einer Börsenotierung ist die Definition des Familienunternehmens erfüllt, wenn die Person, die das Unternehmen gegründet hat, oder ihre Familie oder ihre Nachkommen noch 25 % der durch die Beteiligung ve...