Handbuch Familienrecht
1. Aufl. 2015
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Einleitung
Die soziale Bedeutung und die rechtliche Anerkennung der Lebensgemeinschaft stehen in einem Missverhältnis zueinander. Mit Zunahme der nichtehelichen Familien im Verhältnis zu den ehelichen – die Erstgeborenen kommen in Österreich bereits mehrheitlich außerhalb einer Ehe zur Welt – zeigt sich das Defizit durch das Fehlen einer umfassenden Regelung dieses familienrechtlichen Sachverhalts immer deutlicher. Zwar ist die Jud bemüht, Konfliktfälle, die vor allem iZm der Trennung auftreten, durch Anwendung der allgemeinen schuldrechtlichen Regelungen in den Griff zu bekommen, etwa im Wege der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Leistungen oder der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung nach Aufhebung einer Lebensgemeinschaft. Das Schuldrecht ist zur Erfassung familienrechtlicher Konstellationen seinem Wesen nach jedoch nicht so gut geeignet wie spezielle familienrechtliche Regelungen, zB die § 81 ff EheG.
Dem naheliegenden Gedanken, auf die oft ehelichen Familien gleichenden Lebenssachverhalte das Eherecht analog anzuwenden, wird nicht nur von der Jud, sondern mehrheitlich auch von der Lehre eine Absage erteilt. Die Begründung lautet im Wesentlichen, dass die Anwendung des Eher...