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Astrid-Hübner Deixler-Hübner

Handbuch Familienrecht

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3165-3

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Handbuch Familienrecht (1. Auflage)

Ehe und Verlöbnis

Die Ehe

Die Ehe ist ein Vertrag, in welchem zwei Personen verschiedenen Geschlechts gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beistand zu leisten, erklären (§ 44 ABGB). Die Ehe stellt eine lebenslange Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft dar.

Die Bestimmungen zur Ehe finden sich einerseits im ABGB und andererseits im EheG. Bei der Ehe handelt es sich um einen lebenslangen Vertrag, der nach den Bestimmungen des Scheidungsrechtes aufgelöst werden kann. Dies geschieht in der Praxis immer öfter: Die Scheidungsrate (das Verhältnis der geschiedenen zu den geschlossenen Ehen) steigt. Bei einer Rate von 100 % bedeutet dies etwa, dass gleich viele Ehen geschlossen wie geschieden werden. Immer noch ist auffallend, dass in ländlichen Gebieten weniger Ehen geschieden werden als in der Stadt. Nach den letzten Erhebungen der Statistik Austria betrug die Gesamtscheidungsrate im Jahr 2013 40,14 % (in Wien sogar 66–67 %).

Andererseits werden aber auch wieder mehr Ehen geschlossen als früher, was darauf hindeutet, dass die Ehe per se immer noch en vogue ist bzw als Lebensmodell gewünscht und auch anerkannt wird...

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