Handbuch Familienrecht
1. Aufl. 2015
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Familie – Historische Begrifflichkeiten und moderne Realitäten
Die wohl anachronistische Norm des österr Familienrechts bildet gleichzeitig die Basis des gesamten Rechtsbestandes. Gem § 44 ABGB idStF 1811 gründen sich Familien-Verhältnisse auf den Ehevertrag, in welchem „zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beystand zu leisten“ erklären. Trotz dieser Anordnung wurden aber auch im 19. Jh von Menschen im nicht mehr fortpflanzungsfähigen Alter Ehen geschlossen und wird mittlerweile die im Rahmen der ehelichen Gestaltungsautonomie getroffene Vereinbarung, kinderlos bleiben zu wollen, unproblematisch anerkannt. Überdies besteht der grundrechtliche Schutz des Familienlebens gem Art 8 EMRK nicht nur hinsichtlich der Ehe, sondern für viele andere Formen bestehender oder erst zu fördernder, sozialer bzw intimer Beziehungen. Familie wird juristisch gesichert in unterschiedlichsten Zusammenhängen gelebt und wirksam. Das Verlöbnis (§ 45 ABGB) als vorläufiges, nicht durchsetzbares, aber allenfalls Schadenersatzansprüche auslösendes Eheversprechen ist mittlerweile mehr von historischer Bedeutung –...