Handbuch des Erwachsenenschutzrechts
3. Aufl. 2019
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S. 810IX. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis
A. Einleitung
Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) wurde von der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) eingerichtet und wird seit im gesetzlichen Auftrag von der ÖNK geführt und überwacht. Das ÖZVV diente bis zum zum einen der Gewährleistung der Auffindbarkeit von bestimmten Urkunden im Bereich des Sachwalterrechts, zum anderen der Dokumentation des Eintritts des Vorsorgefalls mit den Rechtsfolgen des § 284h Abs 2 ABGB (idF SWRÄG 2006) bzw der Registrierung der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger mit den Rechtsfolgen des § 284e Abs 2 ABGB (idF SWRÄG 2006).
Die Änderungen der Rechtsgrundlagen des ÖZVV durch das 2. ErwSchG, welche mit in Kraft getreten sind, haben zu einer deutlichen Veränderung des rechtlichen Rahmens für das ÖZVV geführt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Es sind zwingend alle Vertretungsarten im Bereich des Erwachsenenschutzrechts in das ÖZVV einzutragen. Weiters sind auch Verfügungen bezüglich der Person des Vertreters im Hinblick auf eine künftige Vertretungsnotwendigkeit zwingend in das ÖZVV einzutragen: Positive und negative Erwachsenenvertreter-Verfügung gem § 244 Abs 2 ABGB sowie Widerspruch geg...