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Barth/Ganner

Handbuch des Erwachsenenschutzrechts

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3759-4

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Handbuch des Erwachsenenschutzrechts (3. Auflage)

S. 659VI. Gewählte Erwachsenenvertretung

A. Allgemeines

1. Hintergrund

Die gewählte Erwachsenenvertretung wurde durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) gänzlich neu eingeführt. Sie findet sich im 3. Abschnitt des 6. Hauptstückes in den §§ 264 bis 267 ABGB, wo die Voraussetzungen für diese Vertretungsart, der Wirkungsbereich, die Form und die Registrierung geregelt sind.

Einer der Hauptgründe für die Schaffung dieser vollständig neuenVertretungsform lag darin, dass die meisten Menschen nicht daran denken oder den Gedanken verdrängen, dass sie eines Tages möglicherweise nicht mehr selbst für sich handeln können und es darum verabsäumen für diese Fälle Vorsorge zu treffen. Der Wunsch danach entsteht oft erst dann, wenn bereits bestimmte Angelegenheiten zu erledigen sind (zB Organisation eines Heimplatzes), aber die für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht notwendige Entscheidungsfähigkeit nicht mehr ausreicht. Dies zeigt sich ua daran, dass immer noch ein recht geringer Prozentsatz der Bevölkerung eine Vorsorgevollmacht eingetragen hat. Häufig weiß die Person jedoch noch genau, wen sie sich für ihre Vertretung wünschen würde. Freilich war dieser Wunsch auch in der Vergangenheit nicht un...

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