Handbuch Claim-Management
2. Aufl. 2015
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S. 11. Claim-Management - Grundlagen
Claim-Management hat als Begriff in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Alternativ spricht man auch von Nachtragsmanagement oder Mehrkostenmanagement. Letztlich geht es bei all diesen Begriffen um den Umgang mit Forderungen, die sich aus Abweichungen vom ursprünglich geschuldeten Leistungsinhalt des abgeschlossenen Bauwerkvertrages ergeben. Das können Leistungsänderungen, Leistungsstörungen, geänderte Umstände der Leistungserbringung oder Terminänderungen sein.
Der Begriff des Claim-Managements bedeutet im Wesentlichen die Bearbeitung von Ansprüchen („claims“). Claim ist ein Anspruch (Forderung) gegen einen anderen, meist den Vertragspartner, überwiegend im Bau und Anlagenbau. Ein Claim ist regelmäßig ein Anspruch, der aus einem strittigen Sachverhalt resultiert und auf einer Abweichung von den Vertragsgrundlagen beruht. Abweichungen können aus Leistungsänderungen, Leistungsstörungen, aber auch der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen resultieren.
Typische Sachverhalte, die zu Claims führen, sind zB:
Leistungsänderungen
-Änderung der Planung
-Ausführungsänderungen wegen technischer Notwendigkeit
-Planungsänderungen, die aus Erschwernissen...