Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 53Deutschland
In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern in Schwedt für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Deutschland beträgt 19 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 % für gewisse Umsätze. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
19 % | Mietwagengebühren, Restaurant-/Cateringdienstleistungen, Treibstoff, Seminarteilnahmegebühren (sofern keine Steuerbefreiungen zur Anwendung kommen), Personenbeförderung (wenn nicht nur innerhalb einer Gemeinde bzw bei einer Strecke von mehr als 50 km), … |
7 % | Übernachtungskosten, Personenbeförderung (innerhalb einer Gemeinde bzw bei einer Strecke bis zu 50 km), Bücher/Zeitungen/Zeitschriften, Eintrittsberechtigungen für künstlerische Vorführungen/Veranstaltungen, Lebensmittel, landwirtschaftliche Produkte, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im...