Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 265Ungarn
In Ungarn ist die Finanzbehörde in Budapest für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die ungarische Umsatzsteuer wird als „Általános forgalmi adó“ (AFA) bezeichnet.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Ungarn beträgt 27 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 18 % bzw 5 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
27 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen |
18 % | Hotelaufenthalte, Restaurantdienstleistungen, bestimmte Lebensmittel (Brot und Backwaren), … |
5 % | Bestimmte Lebensmittel (Geflügel, Eier und Milch), bestimmte Arzneimittel, Bücher, Zeitschriften, Heizung, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.
2.1. Grundsätzliche Merkmale
Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges häng...