Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 257Tschechien
In Tschechien ist das „financni urad“ (Finanzamt) für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die tschechische Umsatzsteuer wird als „Daň z přidané hodnoty“ (DPH) bezeichnet und die UID-Nr mit „DIC“ abgekürzt.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Tschechien beträgt 21 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 15 % bzw 10 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
21 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche keinem der ermäßigten Steuersätze unterliegen |
15 % | Hotelaufenthalte, Restaurantbesuche, Nahrungsmittel, Arzneimittel, Bücher, Magazine, … |
10 % | Besondere Arten von Nahrungsmitteln, Arzneimitteln, Büchern und Zeitungen |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.
2.1. Grundsätzliche Merkmale
Die Möglichkeit eines Vorsteuer...