Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 247Spanien
In Spanien ist die „Oficina Nacional de Gestión Tributaria“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird in Spanien als „impuest sobre el valor anadido (IVA)“ bezeichnet und die UID-Nr mit „N.IVA“ abgekürzt.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Spanien beträgt 21 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 % bzw 4 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
21 % | Alle nicht in die anderen Steuersätze fallenden Lieferungen bzw Leistungen |
10 % | Lebensmittel, Trinkwasser, Personentransport, Restaurations- und Beherbergungsleistungen, Museums- und Messeeintritte, … |
4 % | Grundnahrungsmittel, Medikamente, Bücher, Magazine, Zeitungen, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.
2.1. Grundsätzliche Merkmale
Die Möglichk...