Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 239Slowenien
In Slowenien ist das „Finančna uprava Ljubljana“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird als „Davek na dodano vrednost“ bezeichnet und die UID-Nr mit „DDV“ abgekürzt.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Slowenien beträgt 22 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 9,5 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
22 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen |
9,5 % | Hotelaufenthalte, Personenbeförderung, bestimmte Nahrungsmittel, Arzneimittel, Bücher, Magazine, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.
2.1. Grundsätzliche Merkmale
Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges hängt wesentlich von einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung ab. ...