Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 221Schweiz
In der Schweiz ist für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens die Eidgenössische Steuerverwaltung zuständig. Die Umsatzsteuer in der Schweiz ist die „Mehrwersteuer“ und die UID-Nr wird mit „MwSt-Nr.“ abgekürzt.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in der Schweiz beträgt 8 % (Art 25 Abs 1 MWSTG). Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 2,5 % für gewisse Umsätze (Art 25 Abs 2 MWSTG). Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
8 % | Mietwagengebühren, Restaurant-/Cateringdienstleistungen, Treibstoff, Seminarteilnahmegebühren, Personenbeförderung, … |
3,8 % | Beherbergungsleistungen – gültig bis |
2,5 % | Bestimmte Nahrungsmittel, Vieh, Geflügel, Fische, Medikamente, diverse Schriftstücke, diverse landwirtschaftliche Erzeugnisse, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehrauf...