TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Platzer/Koch/Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 213Schweden

In Schweden ist die schwedische Steuerbehörde „Skatteverket“ in Malmö für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird in Schweden als „Mervärdesskatt – MOMS“ bezeichnet und die UID-Nr wird mit „MomsNr.“ abgekürzt.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Schweden beträgt 25 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 12 % bzw 6 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
25 %
Mietwagengebühren, Treibstoff, Seminarteilnahmegebühren (sofern keine Ausnahmen gelten)
12 %
Lebensmittel, Restaurant-/Cateringdienstleistungen, Hotelleistungen, Verkauf/Import von Kunstgegenständen, Sammlerstücken, …
6 %
Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Personenbeförderung, …

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.

2.1. Grundsätzliche Merkma...
Daten werden geladen...