Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 189Polen
In Polen ist das Finanzamt in Warschau für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die polnische Umsatzsteuer wird als „Podatek od tomarów i uslug“ bezeichnet und die UID-Nr wird mit „NIP“ abgekürzt.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Polen beträgt 23 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 8 % bzw 5 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
23 % | Mietwagengebühren, Treibstoff, Seminarteilnahmegebühren (sofern keine Ausnahmen gelten), … |
8 % | Restaurant-/Cateringdienstleistungen, Hoteldienstleistungen, Personenbeförderung, bestimmte Bauleistungen und bestimmte Transportleistungen, Lebensmittel, … |
5 % | Ausgewählte Grundnahrungsmittel, Landwirtschaftliche Produkte, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.