Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 163Niederlande
Für die Abhandlung des niederländischen Erstattungsverfahrens ist der „Belastingdienst Buitenland“ zuständig. Die Umsatzsteuer wird als „Belasting over de toegevoegde waarde“ (BTW) und die UID-Nr als „BTW-identificatie-nummer“ bezeichnet.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in den Niederlanden beträgt 21 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 6 %. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
21 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen |
6 % | Hotelaufenthalte, Personenbeförderung, Restaurantbesuche, Zeitungen, Magazine, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.
2.1. Grundsätzliche Merkmale
Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges hängt wesentlich von einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung ab. Demnach ...