Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 155Malta
In Malta wird die Umsatzsteuer als „Taxxa fuq il-Valur Mizjud“ (VAT) und die UID-Nr als „Numru ta' l-identifikazzjoni tat-taxxa fuq il-valur miújud“ bezeichnet.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Malta beträgt 18 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 % bzw 5 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
18 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen |
7 % | Lizensierte Hotels, Eintritt zu sportlichen Einrichtungen |
5 % | Bestimmte Arzneimittel, Eintritte in Museen, Bücher, Magazine, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.
2.1. Grundsätzliche Merkmale
Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges hängt wesentlich von einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rechnung ab. Demnach haben in Anlehnung a...