Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 147Luxemburg
Die zuständige Behörde für die Vorsteuererstattung ist die „Administration de l’Enregistrement et des Domaines“. In Luxemburg wird die Umsatzsteuer als „Taxe sur la Valeur Ajoutée“ (TVA) bzw „Mehrwertsteuer“ (MwSt) bezeichnet und die UID-Nr mit „ID. TVA“ abgekürzt.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Luxemburg beträgt 17 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 14 % bzw 8 % bzw 3 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
17 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen |
14 % | Heizöl, Wein, bestimmte Finanzdienstleistungen, … |
8 % | Gas, Strom, Blumen … |
3 % | Hotelaufenthalte, Restaurantbesuche, Personenbeförderung, Bücher, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.
2.1. Grundsätzliche Merkmale
Die Möglich...