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Platzer/Koch/Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

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Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 131Lettland

In Lettland ist das „State Revenue Service – Tax Board“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird als „Pievienotās vērtības nodoklis“ (PVN) und die UID-Nr als „PVN registracijas numurs“ bezeichnet.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Lettland beträgt 21 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 12 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


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Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
21 %
Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen
12 %
Personenbeförderung, bestimmte Arzneimittel, Babynahrung, Magazine, Zeitungen, …

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.

2.1. Grundsätzliche Merkmale

Die Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges hängt wesentlich von einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rec...

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