Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 113Italien
In Italien ist die „Agenzia delle Entrate“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird als „Imposta suI Valore Aggiunto“ (lVA) bezeichnet. Die UID-Nr wird in Italien als „partita IVA“ bzw „p.i.“ bezeichnet. In der Praxis wird die UID-Nr oftmals ohne dem entsprechenden Länderkürzel „IT“ vor dem Zahlencode ausgewiesen. Vielmehr findet man häufig „p.i.“, gefolgt von den entsprechenden Ziffern.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Italien beträgt 22 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 % bzw 4 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
22 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen |
10 % | Restaurantbesuche, Hotelaufenthalte, Personentransport, Lebensmittel, Strom, Heizöl, Fernwärme, … |
5 % | Bestimmte Lebensmittel, bestimmte Bücher und Zeitungen, … |
4 % | Grundnahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Magazine… |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraus...