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Platzer/Koch/Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

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Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 113Italien

In Italien ist die „Agenzia delle Entrate“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird als „Imposta suI Valore Aggiunto“ (lVA) bezeichnet. Die UID-Nr wird in Italien als „partita IVA“ bzw „p.i.“ bezeichnet. In der Praxis wird die UID-Nr oftmals ohne dem entsprechenden Länderkürzel „IT“ vor dem Zahlencode ausgewiesen. Vielmehr findet man häufig „p.i.“, gefolgt von den entsprechenden Ziffern.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Italien beträgt 22 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 % bzw 4 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
22 %
Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen
10 %
Restaurantbesuche, Hotelaufenthalte, Personentransport, Lebensmittel, Strom, Heizöl, Fernwärme, …
5 %
Bestimmte Lebensmittel, bestimmte Bücher und Zeitungen, …
4 %
Grundnahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Magazine…

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraus...

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