Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 105Irland
Die zuständige Behörde für die Vorsteuererstattung ist die sog „Revenue Commission“. Die Mehrwertsteuer wird in Irland als „Value Added Tax“ (VAT) bezeichnet und die UID-Nr wird mit „VAT No“ abgekürzt.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Irland beträgt 23 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 13,5 % bzw 9 % bzw 4,8 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
23 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen |
13,5 % | Autovermietung, Kunst, bestimmte Reparaturen, bestimmte medizinische Dienste, … |
9 % | Hotelaufenthalte, Restaurantbesuche, bestimmte Nahrungsmittel, … |
4,8 % | Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.
2.1. Grundsätzliche Merkmale
Die Möglichkeit eines Vors...