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Platzer/Koch/Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

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Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 105Irland

Die zuständige Behörde für die Vorsteuererstattung ist die sog „Revenue Commission“. Die Mehrwertsteuer wird in Irland als „Value Added Tax“ (VAT) bezeichnet und die UID-Nr wird mit „VAT No“ abgekürzt.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Irland beträgt 23 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 13,5 % bzw 9 % bzw 4,8 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
23 %
Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen
13,5 %
Autovermietung, Kunst, bestimmte Reparaturen, bestimmte medizinische Dienste, …
9 %
Hotelaufenthalte, Restaurantbesuche, bestimmte Nahrungsmittel, …
4,8 %
Bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensichtlichem Mehraufwand.

2.1. Grundsätzliche Merkmale

Die Möglichkeit eines Vors...

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