Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 95Großbritannien (UK)
Die zuständige Behörde für eine Vorsteuererstattung ist „Her Majesty’s Revenue and Customs“ bzw „HM Revenue and Customs“ oder auch „HMRC“. Die Mehrwertsteuer wird in Großbritannien als VAT (Value Added Tax) bezeichnet und die UID-Nr grundsätzlich mit „VAT-ID-No.“ abgekürzt.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Großbritannien beträgt 20 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 5 % bzw sogar 0 % für gewisse Umsätze. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
20 % | Mietwagen, Restaurant-/Cateringdienstleistungen, Treibstoff, Seminare, Personenbeförderung, Hotel, … |
5 % | Verschiedenste Medikamente, diverse Lieferungen und Dienstleistungen für wohltätige Zwecke, Sicherheitsausrüstung (bspw Helme), … |
0 % | Bücher, Zeitschriften, Lebensmittel … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensicht...