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Platzer/Koch/Stockinger

Leitfaden Vorsteuererstattung

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3780-8

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Leitfaden Vorsteuererstattung (1. Auflage)

S. 95Großbritannien (UK)

Die zuständige Behörde für eine Vorsteuererstattung ist „Her Majesty’s Revenue and Customs“ bzw „HM Revenue and Customs“ oder auch „HMRC“. Die Mehrwertsteuer wird in Großbritannien als VAT (Value Added Tax) bezeichnet und die UID-Nr grundsätzlich mit „VAT-ID-No.“ abgekürzt.

1. Steuersätze

Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Großbritannien beträgt 20 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 5 % bzw sogar 0 % für gewisse Umsätze. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Lieferung bzw Dienstleistung
20 %
Mietwagen, Restaurant-/Cateringdienstleistungen, Treibstoff, Seminare, Personenbeförderung, Hotel, …
5 %
Verschiedenste Medikamente, diverse Lieferungen und Dienstleistungen für wohltätige Zwecke, Sicherheitsausrüstung (bspw Helme), …
0 %
Bücher, Zeitschriften, Lebensmittel …

2. Die Rechnung

Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur Ablehnung des entsprechenden Antrags und offensicht...

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