Leitfaden Vorsteuererstattung
1. Aufl. 2017
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S. 79Frankreich
In Frankreich ist das „Service de Remboursement de la TVA“ für die Abhandlung des Vorsteuererstattungsverfahrens zuständig. Die Umsatzsteuer wird als „Taxe sur la Valeur Ajoutée“ (TVA) und die UID-Nr als „ID. TVA“ bezeichnet.
1. Steuersätze
Der Normalsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze in Frankreich beträgt 20 %. Zudem gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 % bzw 5,5 % bzw 2,1 % für gewisse Umsätze. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die anzuwendenden Steuersätze für ausgewählte, häufig anfallende Leistungen im Zusammenhang mit Vorsteuererstattungsanträgen:
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Steuersatz | Lieferung bzw Dienstleistung |
20 % | Alle Lieferungen und Dienstleistungen, welche nicht den ermäßigten Steuersätzen unterliegen |
10 % | Personenbeförderung, Hotelaufenthalte, Restaurantbesuche (exkl alkoholische Getränke), bestimmte Nahrungsmittel, Arzneimittel, … |
5,5 % | Futtermittel, Wasser, bestimmte Bücher, Eintritt zu Sportveranstaltungen, … |
2,1 % | Bestimmte Arzneimittel, bestimmte Nachrichtenzeitschriften und Magazine, … |
2. Die Rechnung
Eine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Erstattung von Vorsteuern. Eine Rechnung mit unzureichenden Angaben führt im Regelfall zur...